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Schulen

Wer erinnert sich nicht an seinem ersten Schultag? Fast alle Kinder freuen sich darauf zu den Großen zu gehören.

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Eltern-Kind Kurse 0-3

Nach der ersten Zeit des aneinander Gewöhnens und Einlebens in die neue familiäre Situation wünschen sich viele Eltern Anregungen für die Interaktion mit ihrem Baby/ Kleinkind.

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Kinderhort


Im Hort werden Kinder im Anschluss an den Schulbesuch betreut und gefördert. In aller Regel besuchen Kinder von der ersten bis maximal siebten Klasse eine nachmittägliche Hortbetreuung.

Die Anmeldung Ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ist seit dem 01.01.2024 über das Zentrale Anmeldeverfahren des Landkreises Garmisch-Partenkirchen möglich.

https://portal.little-bird.de/Suche

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Kindergarten


In Kindergärten werden Kinder ganztags oder für einen Teil des Tages betreut und gefördert – je nach Bedarf der Eltern. Der Kindergarten steht in der Regel allen Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung.

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Fachberatung & -aufsicht

Aufgaben und Dienstleistungen

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist Aufsichtsbehörde aller Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte).

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist zuständig für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte), die Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen sowie deren Betriebskostenförderung.

Des Weiteren berät das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Kindertageseinrichtungen und deren Träger zu Fach- und Rechtsfragen.

Unsere Aufgaben und Dienstleistungen im Überblick:

Überwachung der Einhaltung der Vorgaben gemäß des Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Ausführungsverordnung

Fachberatung und pädagogische Beratung der Kindertageseinrichtungen, Träger, Eltern und Besichtigung der Kindertageseinrichtungen

Erteilung von Betriebserlaubnissen nach § 45 SGB VIII

Betriebskostenförderung

Durchführung jährlicher Belegprüfungen

Personalzustimmungen nach Qualifikationsüberprüfung § 16 AVBayKiBiG

Bau- und Betriebsberatung

Leitungs-/Trägerkonferenzen


Für Informationen zu Aktion „Neue Fachkräfte für die bayerischen Kitas- Das neue Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung“ vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales klicken Sie https://www.herzwerker.de/imperia/md/content/stmas/herzwerker/221121_stmas_folder_traeger_a4_rz_bfversion_-_barrierefrei.pdf


Ansprechpartner:


Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

 Wagner Veronika

Wagner Veronika
Sozialpädagogin BA

Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie 
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gebäude B, Zimmer 106       
Tel.:  08821 / 751-289
Fax:  08821 / 751-8257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erreichbar: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag

Fachberatung für Kindertagespflege

 

Juds Sara
Pädagogin M.A.

Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie 
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gebäude B, Zimmer 105
Tel.:  08821 / 751-265
Fax:  08821 / 751-8257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erreichbar: Montag - Donnerstag: 8 - 13 Uhr


Fachaufsicht Kindertagesbetreuung, gesetzlicher Jugendschutz

 

Schäfer Martin
Verwaltungsfachwirt

Landratsamt GAP - Kinder, Jugend und Familie 
Olympiastr. 10, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Gebäude B, Zimmer 106       
Tel.:  08821 / 751-260
Fax:  08821 / 751-8257
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!



Anträge


>>  1. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern (PDF)

>>  2. Antrag Pflegeerlaubnis Betreuung Tagespflegekindern Großtagespflegestelle (PDF)

>>  3. Antrag Betriebserlaubnis Kindertageseinrichtungen (PDF)

>>  4. Antrag Zustimmung nichtpädagogisches Personal (PDF)

>>  5. Merkblatt besondere Vorkommnisse (PDF)

>>  6. Für Personalmeldungen nach § 47 SGB VIII ist folgendes Online-Formular zu verwenden.

>>  7. Für Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendliche zu beeinträchtigen ist folgendes  Online-Formular zu verwenden.


 

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Finanzielles

Aufgrund der Fülle an Informationen zu den verschiedenen Ansprüchen wie Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Elterngeld und bayrisches Familiengeld kann eine Beratung hilfreich sein.

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